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FAQ

Ablauf Kontaktaufnahme Für Anfragen können Sie einfach das Kontaktformular nutzen oder mir eine E-Mail senden. Bitte geben Sie dabei kurz an, welche Massageart Sie wünschen und wie viele Teilnehmer voraussichtlich teilnehmen. So kann ich die Büromassagen optimal an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Nach anschließendem kurzem Austausch schicke ich Ihnen gerne ihr individuelles Angebot zu. Bei Fragen stehe ich selbstverständlich auch telefonisch zur Verfügung.

Erstellen der Teilnehmerliste Da Ihre Angestellten ihre Termine und Arbeitspläne selbst am besten im Blick haben, liegt die Erstellung der Teilnehmerlisten bei Ihrem Unternehmen. So können die Mitarbeitenden ihre gewünschten Zeitfenster direkt eintragen und die Planung bleibt transparent und unkompliziert. Eine klare Liste hilft dabei, den Ablauf vor Ort reibungslos zu gestalten und sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden ihre Massagezeit erhalten.

Räumliche Gegebenheiten Massagen Die Massagen sollten in einem ruhigen Raum Ihres Unternehmens stattfinden. Ideal ist ein Raum, in dem sich die Tür schließen lässt und genügend Platz für den Massagestuhl oder die Massageliege, sowie etwas Bewegungsfreiheit vorhanden ist. Ein normaler Büro- oder Besprechungsraum genügt vollkommen. Alle weiteren Materialien, wie z.B. Gesichtstücher, Desinfektion, Massageöl und Entspannungsmusik stelle ich bereit. Bitte beachten Sie, dass bei der Klassischen Massage auf der Liege, jeder Teilnehmer sein eigenes Handtuch mitbringen muss.

Räumliche Gegebenheiten Bürofit Kurs Für die Durchführung der Gesundheitskurse wird ein Raum mit einem Beamer oder einer Präsentationsmöglichkeit, ausreichend Sitzgelegenheiten für die Teilnehmer sowie etwas Platz für ein paar praktische Übungen benötigt. Alle weiteren Materialien und Trainingsgeräte, wie Bälle, Rollen und Bänder stelle ich zu Verfügung.

Können Massagen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden? Ja – Massagen können Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung sein. Wichtige rechtliche Voraussetzungen sind dabei: •Die Maßnahme muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und dem Zweck dienen, Gesundheit zu erhalten oder Krankheitsrisiken zu vermindern . •Damit die Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt, dürfen pro Mitarbeiter jährlich maximal 600 Euro eingesetzt werden. Das entspricht einem Betrag von maximal 50€ pro Monat und Mitarbeiter. •Die Maßnahme muss zielgerichtet sein und möglichst den Vorgaben des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention bzw. des Leitfadens Prävention entsprechen. •Wird eine Massage lediglich als allgemeines Wellness-Angebot gesehen und nicht als Präventionsmaßnahme, kann sie steuer- und sozialversicherungspflichtig werden. Ich weise darauf hin, dass eine genaue Einstufung der Prävention durch den Arbeitgeber in Verbindung mit dem Finanzamt geklärt werden muss.

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